Neuigkeiten
Bekanntmachung Steuertermin 15.05.2024
Am 15.05.2024 sind folgende Steuern zur Zahlung fällig: - Grundsteuer für das 2. Vierteljahr 2024 - Gewerbesteuer- Vorauszahlung für das 2. Vierteljahr 2024
Mehr erfahrenAus dem Wahlamt
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024
Mehr erfahrenAus dem Wahlamt - Europawahl
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
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