Neuigkeiten

Bekanntmachung Steuertermin 15.05.2024

Am 15.05.2024 sind folgende Steuern zur Zahlung fällig: - Grundsteuer für das 2. Vierteljahr 2024 - Gewerbesteuer- Vorauszahlung für das 2. Vierteljahr 2024

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Aus dem Wahlamt

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

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Aus der Gemeinde

Bürgerversammlung 2024

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Aus dem Bauamt

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte

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Aus der Kämmerei

Grundsteuerfestsetzung 2024

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Aus dem Wahlamt - Europawahl

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

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